Die Rechtsstellung der Städte in Hispanien
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Die republikanische Zeit
Caesar und Augustus
Vespasian
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2. Die Rechtsstellung der Städte

Die Rechtsstellung der hispanischen Städte lässt sich anhand von drei Zeitabschnitten am besten erklären. Während der Eroberungsphase und der Zeit der Republik wurden einigen Gemeinden bereits von Anfang an besondere Rechtsstellungen gewährt.  Julius Caesar und Augustus gründeten dann vermehrt eine große Anzahl an römischen Kolonien. Die folgenreichste Veränderung jedoch war ein Gesetz Vespasians, welches einer Vielzahl von Gemeinden das latinische Recht verlieh und die Romanisierung in Hispanien abschloss. Für die Rechtsstellung der Städte gilt:  Hispanien war bei fast allen Privilegien die erste unter den Provinzen.

Die Romanisierung wurde durch  drei Vorgehensweisen erreicht: Erstens wurden Kolonien fast ausschließlich in der Nähe bereits existierender einheimischer Gemeinden gegründet; Zweitens wurden neue peregrine Siedlungen (römischer Bauweise) gefördert und drittens die Städte mit unterschiedlichsten Privilegien und Pflichten ausgestattet. [16]

Zunächst einmal ist die römische Titulatur von Städten so undurchsichtig  und vielfältig, dass man die genaue Rechtsstellung einer Stadt nur schwer oder überhaupt nicht herausfinden kann. [17]   Auch die Quellenfunde sind für Hispanien leider (noch) nicht so zahlreich, um ein vollständiges Bild zu geben. Aber man kann die Städte in fünf grobe Kategorien einteilen, die den rechtlichen Status beschreiben.

Erstens die coloniae, die den höchsten Stellenwert hatten und  von römischen Bürgern gegründete Städte in der Provinz waren. In späterer Zeit kamen auch ehemals peregrine Gemeinden hinzu, die aufgrund besonderer Verdienste in den Status einer sog. Titularkolonie erhoben wurden. Zweitens die Munizipien, einheimische Gemeinden, die das Ius Latii verliehen bekommen hatten. Die Magistrate (großes latinisches Recht) oder die Ratsmitglieder (kleines latinisches Recht) sowie deren Familienmitglieder wurden bei Amtsantritt römische Bürger. [18] Civitates liberae waren völlig autonome Gemeinden, in die die römische Verwaltung nicht eingriff. Daneben gab es civitates foederatae, welche unterschiedlichste Verträge, meist besonders genannte Privilegien, mit Rom hatten. Auch wenn sich die Rechtsstellung der hispanischen Städte insgesamt im Laufe der Zeit erheblich verbesserte, so waren und blieben doch die größte Gruppe in  Hispanien civitates stipendariae, tributpflichtige Gemeinden ohne besondere Rechte.


 
 

[16] Simon Keay: Roman Spain. S. 50

[17] Namensproblem sowie die folgenden Definitionen grundlegend: Géza Alföldy: Römisches Städtewesen auf der neukastilischen Hochebene S. 92- 98

[18] Magistrate erst nach erfolgreicher Vollendung ihres Amtes